Der Bürgerservice in Haundorf – alle wichtigen Stellen

Meldepflicht

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die An-, Ab- und Ummeldung der Einwohner für die Mitgliedsgemeinde Haundorf der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen.

Zur Anmeldung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Diese Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. Das heißt, bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Die meldepflichtige Person hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.

Somit muss der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

Wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen, also selbst Eigentümer sind, geben Sie künftig eine solche Erklärung für sich selbst ab.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort in unserem Online-Formular Center, abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen, Frankenmuther Straße 2 d, 91710 Gunzenhausen, zur Abholung bereit.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen ferner Melde- und Lebensbescheinigungen aus, nehmen Anträge auf Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister entgegen und erstellen beglaubigte Kopien.

Das Einwohnermeldeamt bearbeitet außerdem Melderegisterauskünfte, stellt Fischereischeine aus und ist für die Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren zuständig.

Gewerbewesen

An- Ab- Ummeldungen für Gewerbebetriebe
Wer eine gewerbliche Tätigkeit in den Mitgliedsgemeinden der VG Gunzenhausen beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Bereich der Mitgliedsgemeinden oder deren Ortsteilen befindet.

Die Meldung können Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen abgeben. Wir halten für Sie auch die entsprechenden Formulare bereit.

Die Bestätigung über Ihre Meldung erhalten Sie, wenn Sie uns persönlich besuchen (Bevollmächtigung möglich), sofort.

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Handelsregisterauszug, soweit Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist.

Gebühren:
Gewerbean-, Ab-, und Ummeldung € 25,–

Standesamt

Unser Standesamt ist für Sie zuständig bei Heiraten, Geburten und Sterbefällen. Wenn Sie Urkunden brauchen oder Ihren Kirchenaustritt erklären wollen, sind Sie hier auch richtig.

Wir bitten Sie, dass Sie sich vorher bei uns telefonisch erkundigen, welche Unterlagen Sie mitzubringen haben. Gleiches gilt für eine Terminvereinbarung.

So vermeiden Sie unnötige Behördengänge.

Frau Seßler
Tel. 09831-6774-14
Zimmer 3
vg.sessler@vggunzenhausen.de

Frau Glas
Tel. 09831-6774-28
Zimmer 3
vg.glas@vggunzenhausen.de

Frau Mardus
Tel. 09831-6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@vggunzenhausen.de

Beurkundung nur bei Hausgeburten; bei Geburt im Krankenhaus ist das Standesamt am Sitz des Krankenhauses zuständig.

Mitzubringen sind:
Personalausweis oder Reisepass,

  • bei ehelichen Kindern: beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder der Eheurkunde, Geburtsurkunde der Eltern (Geburtsanzeige der Hebamme)
  • bei nichtehelichen Kindern: Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Mutter verheiratet war, Nachweis über die Auflösung der Ehe / Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Mannes.

Frau Seßler
Tel. 09831-6774-14
Zimmer 3
vg.sessler@vggunzenhausen.de

Frau Glas
Tel. 09831-6774-28
Zimmer 3
vg.glas@vggunzenhausen.de

Frau Mardus
Tel. 09831-6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@vggunzenhausen.de

In dringenden Angelegenheiten sind Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Bürgerinfo zu einem Sterbefall

(Was ist bei einem Sterbefall zu tun?)

Ein Sterbefall in der Familie löst neben dem Schock auch eine große Unsicherheit aus, was als nächster Schritt zu tun ist. Wir möchten Ihnen deshalb eine kleine Hilfe und erste Orientierung geben.

  • Den Arzt rufen. Er stellt eine Todesbescheinigung aus.
  • Mit der Todesbescheinigung zum Standesamt gehen, um Sterbeurkunden ausstellen zu lassen. Zuständig hierzu ist das Standesamt der VG Gunzenhausen. Telefonnummer siehe unten.
  • Bei einem Sterbefall im Krankenhaus ist eine Geburtsurkunde, eine begl. Abschrift aus dem Geburtsregister, eine Eheurkunde oder eine begl. Abschrift aus dem Eheregister (bzw. beim zuständigen Standesamt zu besorgen). Für die Beurkundung ist hier das Standesamt am Sitz des Krankenhauses zuständig.
  • Bestattungsinstitut anrufen (Sarg aussuchen, Verstorbenen einbetten lassen).
  • Mit der zuständigen Gemeinde (Bürgermeister) wegen der Errichtung der Grabstätte in Verbindung setzen.
  • Kontakt mit dem Pfarrer aufnehmen. Termin für die Aussegnung und Beerdigung festsetzen. Das Pfarramt erledigt: Kreuzträger, Mesner, Organist.
  • Todesanzeige in der Tageszeitung aufgeben.
  • Mitteilung über den Sterbefall an den Rentenversicherungsträger, Hinterbliebenenrente beantragen.
  •  Eventuell Versicherungen ändern, bzw. bei Lebensversicherung, Sterbegeldversicherungen usw. Leistungen beantragen.

Frau Seßler
Tel. 09831-6774-14
Zimmer 3
vg.sessler@vggunzenhausen.de

Frau Glas
Tel. 09831-6774-28
Zimmer 3
vg.glas@vggunzenhausen.de

Frau Mardus
Tel. 09831-6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@vggunzenhausen.de

Um Ihren Kirchenaustritt zu erklären, sind keine besonderen Urkunden erforderlich. Sie müssen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Bei Kindern, die noch keinen Personalausweis haben, reicht die Geburtsurkunde.

Frau Seßler
Tel. 09831-6774-14
Zimmer 3
vg.sessler@vggunzenhausen.de

Frau Glas
Tel. 09831-6774-28
Zimmer 3
vg.glas@vggunzenhausen.de

Frau Mardus
Tel. 09831-6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@vggunzenhausen.de

Sie erhalten vom Standesamt der VG Gunzenhausen folgende Urkunden:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Abschriften

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen abholen wollen.

Frau Seßler
Tel. 09831-6774-14
Zimmer 3
vg.sessler@vggunzenhausen.de

Frau Glas
Tel. 09831-6774-28
Zimmer 3
vg.glas@vggunzenhausen.de

Frau Mardus
Tel. 09831-6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@vggunzenhausen.de

Pässe und Ausweise

Zu Beginn der Reisezeit wird gebeten, Ausweispapiere rechtzeitig zu beantragen.

Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können.

Die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei Personalausweisen liegt derzeit bei ca. 2-3 Wochen und bei Reisepässen bei ca. 4-5 Wochen.

Die Kinderreisepässe werden innerhalb von 2-3 Tagen von der VG Gunzenhausen ausgestellt. Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweise und Pässe sind, empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Beantragung Ihrer Ausweise und Pässe. Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass die Gültigkeit des Kinderreisepasses auf ein Jahr verkürzt wurde.

Zur Beantragung eines Personalausweises bzw. eines Reise- und Kinderreisepasses

bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Ein biometrisches Passfoto für den Personalausweis, Reise- und Kinderreisepass
      (nicht älter als 6 Monate).
  • Den bisherigen Personalausweis oder Reisepass, ggfs. den vorhandenen Kinderreisepass.
  • Der Antrag ist persönlich zu stellen, da auf dem Antragsformular die eigenhändige Unterschrift zu leisten ist und bei Personalausweisen sowie Reisepässen der Fingerabdruck notwendig ist.
  • Eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei der Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren und bei einem Reisepass unter 18 Jahren notwendig. Diese ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen auf Nachfrage erhältlich.
  • Der Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Erziehungsberechtigten. Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen.

Falls Ihr letztes Ausweisdokument nicht von der VG Gunzenhausen ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde notwendig.

 

Es wird gebeten, Ihre Ausweispapiere auf deren Gültigkeit hin zu überprüfen und, falls notwendig, rechtzeitig neue Ausweispapiere zu beantragen.

Aktuelle Informationen zur Reisezeit

Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de). Neben Hinweisen u. a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit Adressen der konsularischen Vertretungen können Sie dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes abrufen. Wir weisen gleichwohl nachdrücklich drauf hin, dass von Seiten des Auswärtigen Amts für die Aktualität der dort aufgeführten Informationen (Visumerfordernisse etc.) keine Gewähr übernommen wird. Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen. Insgesamt handelt es sich bei Auskünften über Einreisebestimmungen anderer Länder um keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern um eine freiwillige Serviceleistung des Passamtes der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen.

Ausländerwesen

Ausländer brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Ausländer ein Einreisevisum, das bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden kann.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens vom 2.Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen), der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika.

Für Sie zuständig

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Sachgebiet 34
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg i. Bay.

Telefon: 09141-902144
Fax: 09141-902108

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und ist stets in voller Höhe zu entrichten. Sie entfällt bei einer Hundehaltung in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten.

Hunde, die mehr als vier Monate alt sind, sind steuerpflichtig. Die Anmeldung zur Hundesteuer müssen Sie innerhalb eines Monats erledigen. Es werden keine Hundesteuermarken ausgegeben, als Nachweis zählt der Bescheid. Weitere Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie auf Anfrage oder Sie laden sich die Hundesteuersatzung Ihrer Wohnsitzgemeinde ganz einfach aus dem Internet herunter.

Mit unserem Online-Formular geht das Anmelden ganz einfach.

Wasserversorgung

Die Gemeinde Haundorf ist nicht direkt für die Wasserversorgung zuständig.

Um unserer Versorgungspflicht nachzukommen, sind wir Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe.

Informationen zur Wasserversorgung oder zu Gebühren finden Sie hier:

Müllentsorgung

Für die Hausmüllentsorgung in der Gemeinde Haundorf ist grundsätzlich der Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen zuständig. Dieser bedient sich zur Zeit des Entsorgungsunternehmens Ernst, Gunzenhausen/Aha.

An-, Um-, Abmeldung der Tonnen, sowie die Abrechnung und Einhebung der Müllgebühren usw. nimmt ab 01.01.2023 das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wahr.

Für die Hausmüllentsorgung in der Gemeinde Haundorf ist grundsätzlich der Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen zuständig. Dieser bedient sich zur Zeit des Entsorgungsunternehmens Ernst, Gunzenhausen/Aha.

An-, Um-, Abmeldung der Tonnen, sowie die Abrechnung und Einhebung der Müllgebühren usw. nimmt ab 01.01.2023 das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wahr.

Der Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen gibt jährlich eine Müllfibel heraus. Sie wird allen Haushalten zugestellt und enthält u. a. Informationen wie

  • Entsorgungstermine für Müll, Papiertonne, Gelber Sack, Bioabfall usw.
  • Termine für die Entsorgung von Sondermüll
  • die Recyclinghöfe im Landkreis und die Wertstoffhöfe in den Gemeinden
  • Wertstoffinseln für Altglas, Dosen, Sondermüll Restmüllsack asbesthaltige Baustoffe, Bauabfälle, Erdaushub,
  • Geschirrverleih, Geschirrmobile,
  • Abfall ABC
  • wichtige Adressen

Den für Sie geltenden Abfuhrkalender finden Sie außerdem unter unter www.landkreis-wug.de/abfall/abfuhrkalender

Sehr praktisch ist auch die „Abfall-App Altmühlfranken WUG“

Abfall-App Altmühlfranken für Android

Abfall-App Altmühlfranken für iOS (Apple)

Zum Installieren bitte auf den passenden Link klink klicken. Sie werden direkt zu Google Play bzw. zu Apple App Store weitergeleitet

Grüngutentsorgung

Grüngutannahme ist nach Absprache mit Familie Becher in Haundorf / Aue unter 09837-1220 möglich. Am besten rufen Sie morgens oder abends an.