Für Sie zuständig
Frau Beyerlein
Tel. 09831-6774-14
Zimmer 3
vg.beyerlein@vggunzenhausen.de
Frau Glas
Tel. 09831-6774-28
Zimmer 3
vg.glas@vggunzenhausen.de
Frau Mardus
Tel. 09831-6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@vggunzenhausen.de
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die An-, Ab- und Ummeldung der Einwohner für die Mitgliedsgemeinde Haundorf der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen.
Zur Anmeldung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Diese Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. Das heißt, bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.
Die meldepflichtige Person hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.
Somit muss der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen, also selbst Eigentümer sind, geben Sie künftig eine solche Erklärung für sich selbst ab.
Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort in unserem Online-Formular Center, abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen, Frankenmuther Straße 2 d, 91710 Gunzenhausen, zur Abholung bereit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen ferner Melde- und Lebensbescheinigungen aus, nehmen Anträge auf Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister entgegen und erstellen beglaubigte Kopien.
Das Einwohnermeldeamt bearbeitet außerdem Melderegisterauskünfte, stellt Fischereischeine aus und ist für die Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren zuständig.
Frau Beyerlein
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Frau Glas
Tel. 09831-6774-28
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Frau Mardus
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An- Ab- Ummeldungen für Gewerbebetriebe
Wer eine gewerbliche Tätigkeit in den Mitgliedsgemeinden der VG Gunzenhausen beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Bereich der Mitgliedsgemeinden oder deren Ortsteilen befindet.
Die Meldung können Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen abgeben. Wir halten für Sie auch die entsprechenden Formulare bereit.
Die Bestätigung über Ihre Meldung erhalten Sie, wenn Sie uns persönlich besuchen (Bevollmächtigung möglich), sofort.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Handelsregisterauszug, soweit Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist.
Gebühren:
Gewerbean-, Ab-, und Ummeldung € 25,–
Frau Glas
Tel.: 09831-6774-28
Zimmer 3
vg.glas@vggunzenhausen.de
Frau Mardus
Tel: 09831/6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@vggunzenhausen.de
Unser Standesamt ist für Sie zuständig bei Heiraten, Geburten und Sterbefällen. Wenn Sie Urkunden brauchen oder Ihren Kirchenaustritt erklären wollen, sind Sie hier auch richtig.
Frau Beyerlein
Telefon: 09831-6774-14
Zimmer 3
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Frau Glas
Telefon: 09831-6774-28
Zimmer 3
vg.glas@vggunzenhausen.de
Frau Mardus
Telefon: 09831-6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@vggunzenhausen.de
Heirat
Wir bitten Sie, dass Sie sich vorher bei uns telefonisch erkundigen, welche Unterlagen Sie mitzubringen haben. Gleiches gilt für eine Terminvereinbarung.
So vermeiden Sie unnötige Behördengänge.
Frau Beyerlein
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Geburt
Beurkundung nur bei Hausgeburten; bei Geburt im Krankenhaus ist das Standesamt am Sitz des Krankenhauses zuständig.
Mitzubringen sind:
Personalausweis oder Reisepass,
Frau Beyerlein
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Sterbefall
In dringenden Angelegenheiten sind Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bürgerinfo zu einem Sterbefall
(Was ist bei einem Sterbefall zu tun?)
Ein Sterbefall in der Familie löst neben dem Schock auch eine große Unsicherheit aus, was als nächster Schritt zu tun ist. Wir möchten Ihnen deshalb eine kleine Hilfe und erste Orientierung geben.
Frau Beyerlein
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Kirchenaustritt
Um Ihren Kirchenaustritt zu erklären, sind keine besonderen Urkunden erforderlich. Sie müssen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Bei Kindern, die noch keinen Personalausweis haben, reicht die Geburtsurkunde.
Frau Beyerlein
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Urkunden
Sie erhalten vom Standesamt der VG Gunzenhausen folgende Urkunden:
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen abholen wollen.
Frau Beyerlein
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Zu Beginn der Reisezeit wird gebeten, Ausweispapiere rechtzeitig zu beantragen.
Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können.
Die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei Personalausweisen liegt derzeit bei ca. 2-3 Wochen und bei Reisepässen bei ca. 6-8 Wochen.
Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweise und Pässe sind, empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Beantragung Ihrer Ausweise und Pässe.
Zur Beantragung eines Personalausweises bzw. eines Reisepasses
bringen Sie bitte folgendes mit:
Falls Ihr letztes Ausweisdokument nicht von der VG Gunzenhausen ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde notwendig.
Es wird gebeten, Ihre Ausweispapiere auf deren Gültigkeit hin zu überprüfen und, falls notwendig, rechtzeitig neue Ausweispapiere zu beantragen.
Aktuelle Informationen zur Reisezeit
Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de). Neben Hinweisen u. a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit Adressen der konsularischen Vertretungen können Sie dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes abrufen. Wir weisen gleichwohl nachdrücklich drauf hin, dass von Seiten des Auswärtigen Amts für die Aktualität der dort aufgeführten Informationen (Visumerfordernisse etc.) keine Gewähr übernommen wird. Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen. Insgesamt handelt es sich bei Auskünften über Einreisebestimmungen anderer Länder um keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern um eine freiwillige Serviceleistung des Passamtes der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen.
Frau Beyerlein
Telefon: 09831-6774-14
Zimmer 3
vg.beyerlein@vggunzenhausen.de
Frau Glas
Telefon: 09831-6774-28
Zimmer 3
vg.glas@vggunzenhausen.de
Frau Mardus
Telefon: 09831-6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@vggunzenhausen.de
Ausländer brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Ausländer ein Einreisevisum, das bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden kann.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens vom 2.Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen), der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika.
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Sachgebiet 34
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg i. Bay.
Telefon: 09141-902144
Fax: 09141-902108
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und ist stets in voller Höhe zu entrichten. Sie entfällt bei einer Hundehaltung in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten.
Hunde, die mehr als vier Monate alt sind, sind steuerpflichtig. Die Anmeldung zur Hundesteuer müssen Sie innerhalb eines Monats erledigen. Es werden keine Hundesteuermarken ausgegeben, als Nachweis zählt der Bescheid. Weitere Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie auf Anfrage oder Sie laden sich die Hundesteuersatzung Ihrer Wohnsitzgemeinde ganz einfach aus dem Internet herunter.
Mit unserem Online-Formular geht das Anmelden ganz einfach.
Herr Kirchdörfer
Tel. 09831-6774-24
Zimmer 12
vg.kirchdoerfer.d@vggunzenhausen.de
Die Gemeinde Haundorf ist nicht direkt für die Wasserversorgung zuständig.
Um unserer Versorgungspflicht nachzukommen, sind wir Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe.
Informationen zur Wasserversorgung oder zu Gebühren finden Sie hier:
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Reckenberg – Gruppe
Reutbergstraße 34
91710 Gunzenhausen
Telefon: 09831-6781-0
info@reckenberg-gruppe.de
Für die Hausmüllentsorgung in der Gemeinde Haundorf ist grundsätzlich der Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen zuständig. Dieser bedient sich zur Zeit des Entsorgungsunternehmens Ernst, Gunzenhausen/Aha.
An-, Um-, Abmeldung der Tonnen, sowie die Abrechnung und Einhebung der Müllgebühren usw. nimmt seit 01.01.2023 das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wahr.
Der Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen gibt jährlich eine Müllfibel heraus. Sie wird allen Haushalten zugestellt und enthält u. a. Informationen wie
Den für Sie geltenden Abfuhrkalender finden Sie außerdem unter unter www.landkreis-wug.de/abfall/abfuhrkalender
Sehr praktisch ist auch die „Abfall-App Altmühlfranken WUG“
Abfall-App Altmühlfranken für Android
Abfall-App Altmühlfranken für iOS (Apple)
Zum Installieren bitte auf den passenden Link klink klicken. Sie werden direkt zu Google Play bzw. zu Apple App Store weitergeleitet
Grüngutentsorgung
Grüngutannahme ist nach Absprache mit Familie Becher in Haundorf / Aue unter 09837-1220 möglich. Am besten rufen Sie morgens oder abends an.
Abfallwirtschaft (kommunal)
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Alemannenstraße 26
91710 Gunzenhausen
Telefon: 09831-8802-0
Tourist-Info Haus des Gastes
Georgentalweg 4a
91729 Haundorf
Telefon 09837-95940
hausdesgastes@haundorf.de
Öffnungszeiten:
April bis Oktober:
Montag bis Freitag:
09.00 Uhr – 12.30 Uhr
November bis März:
Dienstag bis Donnerstag:
09.00 Uhr – 12.30 Uhr
Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen
Frankenmuther Straße 2d,
91710 Gunzenhausen
Telefon 09831-677415
vg-gun@vggunzenhausen.de
oder
info@haundorf.de
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag
8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 – 17.00 Uhr
In begründeten Ausnahmefällen können, soweit möglich, Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Dienstag von 17.30 bis 18.30 Uhr
in Haundorf im Café Hans.
Mittwoch von 17.30 bis 18.30 Uhr
in Obererlbach in der Gemeindekanzlei.
Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr
in Gräfensteinberg im Gasthof Schwarzes Kreuz
Telefon 09837-1448
bgm@haundorf.de
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